COVID-19 Anreiseinformation für Gäste

Hier können Sie sich über aktuelle Anreisebedingungen informieren

 
 

Ab den 03.04.2022 entfallen 3G, 2G, 2G+
sowie die Maskenpflicht.


Besondere COVID-19 Stornobedingungen:

Unser Umgang mit der Pandemie ergibt sich aus den Vorgaben des bayerischen Gesundheitsministeriums, den Vorgaben des Bundes und natürlich der gesetzlichen Regelungen und bedeutet aktuell:

Es kommt zum Lockdown mit Reiseverbot in dem Gebiet in dem Sie wohnen:
Sie müssen uns von der zuständigen Behörde (in aller Regel das Landratsamt) einen Nachweis vorlegen, dass eine Ausreise nicht möglich ist, dann wird die Buchung kostenlos storniert. Sie erhalten geleistete Anzahlungen in vollem Umfang zurück.

Es kommt zum Lockdown ohne Reiseverbot in dem Gebiet in dem Sie wohnen:
Reiserechtlich besteht kein Reiseverbot. Das Risiko für den Gesundheitszustand trägt der Gast, nicht der Vermieter. Sie dürfen anreisen.

Sie oder einer der mitreisenden befindet sich in Quarantäne:
Reiserechtlich besteht kein kostenloser Stornierungsgrund. Hier hilft der Abschluss der Reise-Rücktrittkosten-Versicherung der HanseMerkur, den wir mit dem Abschluss der Mietbestätigung empfehlen.


Sie wurden positiv getestet:
Dann werden Sie krankgeschrieben. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittkosten-Versicherung der HanseMerkur schützt Sie vor den Stornierungskosten. Die Vorlage eines positiven Tests rechtfertigt keine kostenlose Stornierung.


Was passiert, wenn Gäste nicht anreisen dürfen, weil bei uns die Einreise aufgrund eines Hotspots verboten ist?
Diese Gäste müssen von uns kostenlos storniert werden. Sie erhalten geleistete Anzahlungen in vollem Umfang zurück.

Ihr Land wir als Hochrisiko oder Virusvariantengebiet eingestuft:
Reiserechtlich besteht kein kostenloser Stornierungsgrund.